Klage: vom Jammern bis zum Gerichtsverfahren

Eine Klage ist der Ausdruck von Schmerz, Trauer oder Unzufriedenheit. Im Recht bezeichnet sie den Antrag, mit dem jemand vor Gericht einen Anspruch durchsetzen will.

Die Klage hat zwei Gesichter. Im Alltag ist sie ein Seufzer, ein Jammern, eine Beschwerde. Im Recht ist sie ein förmlicher Schritt vor das Gericht. Wer klagt, will, dass sein Leid gehört wird – vom Nachbarn oder vom Richter. Beide Bedeutungen haben dieselbe Wurzel.

Formen und Wortfamilie

MerkmalFormHinweis
Genusdie Klagefeminin
Pluraldie KlagenEndung -n
Verbklagenklagte, hat geklagt
Personder Kläger, die Klägerinim Prozess
KompositaSammelklage, Klageschrift, WehklageRechts- und Literatursprache

Beispiele

Klage oder Anklage?

Im Deutschen werden diese Begriffe streng getrennt. Eine Klage erhebt eine Privatperson oder ein Unternehmen im Zivil- oder Verwaltungsrecht, etwa wegen eines Vertrags oder einer Kündigung. Eine Anklage erhebt dagegen die Staatsanwaltschaft im Strafrecht. Wer also einen Nachbarn wegen Lärm vor Gericht bringt, klagt – angeklagt wird nur, wem eine Straftat vorgeworfen wird. Die Klageschrift setzt meist ein Anwalt auf. Das Wort selbst stammt vom althochdeutschen *klaga* und meinte ursprünglich das laute Wehklagen um Tote.

Was ist eine Sammelklage?

Eine Klage, bei der viele Geschädigte gemeinsam vorgehen. In Deutschland gibt es dafür seit 2023 die Abhilfeklage für Verbraucherverbände.

Heißt es „klagen gegen“ oder „verklagen“?

Beides ist richtig: gegen jemanden klagen oder jemanden verklagen. In Österreich hört man auch „jemanden klagen“.

Quellen

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