Anwalt: Wer vor Gericht für andere spricht

Ein Anwalt – ausführlich Rechtsanwalt – berät Menschen in Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht. Übertragen ist ein Anwalt jemand, der sich für andere oder eine Sache einsetzt.

Anwalt ist jemand, der die Sache eines anderen zu seiner eigenen macht – vor Gericht oder im öffentlichen Leben. Ein guter Anwalt kennt das Gesetz, ein sehr guter kennt den Richter, spottet ein alter Juristenwitz.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genus und Artikelder Anwaltder Anwalt rät ab
Genitivdes Anwalt(e)sdas Honorar des Anwalts
Pluraldie Anwältezwei Anwälte
Feminindie Anwältin, -neneine erfahrene Anwältin
KompositaRechtsanwalt, Staatsanwalt, Patentanwaltder Staatsanwalt

Beispielsätze

Anwalt, Staatsanwalt und walten

Was ist der Unterschied zwischen Anwalt und Notar?

Ein Anwalt vertritt eine Seite. Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und beurkundet etwa Kaufverträge oder Testamente.

Wie lautet der Plural von Anwalt?

*Die Anwälte*, mit Umlaut. Die weibliche Form ist *die Anwältin*, Plural *die Anwältinnen*.

Quellen

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