Anwalt: Wer vor Gericht für andere spricht
Ein Anwalt – ausführlich Rechtsanwalt – berät Menschen in Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht. Übertragen ist ein Anwalt jemand, der sich für andere oder eine Sache einsetzt.
Anwalt ist jemand, der die Sache eines anderen zu seiner eigenen macht – vor Gericht oder im öffentlichen Leben. Ein guter Anwalt kennt das Gesetz, ein sehr guter kennt den Richter, spottet ein alter Juristenwitz.
- Rechtsanwalt. *Ich nehme mir einen Anwalt.*
- Strafverteidiger. *Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch.*
- Fürsprecher. *Sie gilt als Anwältin der Kinder.*
Formen
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus und Artikel | der Anwalt | der Anwalt rät ab |
| Genitiv | des Anwalt(e)s | das Honorar des Anwalts |
| Plural | die Anwälte | zwei Anwälte |
| Feminin | die Anwältin, -nen | eine erfahrene Anwältin |
| Komposita | Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Patentanwalt | der Staatsanwalt |
Beispielsätze
- Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts.Typischer Satz in Krimis und Verhören.
- Die Kanzlei beschäftigt zwölf Anwälte.Arbeitsplatz der Anwälte ist die *Kanzlei*.
- Sie hat sich zur Anwältin der Opfer gemacht.Übertragen: Fürsprecherin.
Anwalt, Staatsanwalt und walten
- Herkunft — althochdeutsch *anawalto* „der Gewalt über etwas hat, Verwalter“; verwandt mit *walten* und *Gewalt*.
- Staatsanwalt — vertritt im Strafverfahren die Anklage, also die Gegenseite der Verteidigung.
- Österreich und Schweiz — üblich ist ebenfalls *Rechtsanwalt*; in der Schweiz hört man daneben das ältere *Advokat*, in Bern historisch *Fürsprecher*.
- Mandant — so heißt der Klient eines Anwalts in der Fachsprache.
Was ist der Unterschied zwischen Anwalt und Notar?
Ein Anwalt vertritt eine Seite. Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und beurkundet etwa Kaufverträge oder Testamente.
Wie lautet der Plural von Anwalt?
*Die Anwälte*, mit Umlaut. Die weibliche Form ist *die Anwältin*, Plural *die Anwältinnen*.