Anklage: Wenn der Staatsanwalt vor Gericht zieht

Eine Anklage ist im Strafprozess der förmliche Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Beschuldigten vor Gericht zu stellen. Allgemein bedeutet Anklage auch eine scharfe Beschuldigung.

Mit der Anklage beginnt im deutschen Strafverfahren der Weg in den Gerichtssaal. Eine Anklage ist noch kein Schuldspruch: Bis zum Urteil gilt jeder Angeklagte als unschuldig. Diese Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats.

Formen und Wortfamilie

MerkmalFormBeispiel
Genusdie Anklageeine schwere Anklage
Genitivder Anklagedie Vertreter der Anklage
Pluraldie Anklagenmehrere Anklagen
Verbanklagenjemanden des Mordes anklagen
Personder / die Angeklagtedie Rechte des Angeklagten

Beispiele

Anklage oder Klage?

Wer entscheidet über die Anklage?

Die Staatsanwaltschaft erhebt sie; das Gericht prüft, ob es das Hauptverfahren eröffnet.

Ist eine Anklage dasselbe wie ein Vorwurf?

Ein Vorwurf ist allgemeiner und informell. Eine Anklage ist im juristischen Sinn ein förmlicher Akt.

Quellen

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