Anklage: Wenn der Staatsanwalt vor Gericht zieht
Eine Anklage ist im Strafprozess der förmliche Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Beschuldigten vor Gericht zu stellen. Allgemein bedeutet Anklage auch eine scharfe Beschuldigung.
Mit der Anklage beginnt im deutschen Strafverfahren der Weg in den Gerichtssaal. Eine Anklage ist noch kein Schuldspruch: Bis zum Urteil gilt jeder Angeklagte als unschuldig. Diese Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats.
- Strafrechtliche Anschuldigung. *Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betrugs.*
- Anklagevertretung im Prozess. *Die Anklage fordert fünf Jahre.*
- Scharfer Vorwurf (übertragen). *Der Film ist eine Anklage gegen den Krieg.*
Formen und Wortfamilie
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | die Anklage | eine schwere Anklage |
| Genitiv | der Anklage | die Vertreter der Anklage |
| Plural | die Anklagen | mehrere Anklagen |
| Verb | anklagen | jemanden des Mordes anklagen |
| Person | der / die Angeklagte | die Rechte des Angeklagten |
Beispiele
- Er steht unter Anklage.„Unter Anklage stehen“: angeklagt sein.
- Die Angeklagte saß ruhig auf der Anklagebank.Fester Ort im Gerichtssaal.
- Sie wurde des Diebstahls angeklagt.„Anklagen“ verbindet sich mit dem Genitiv der Tat – gehobene Rechtssprache.
Anklage oder Klage?
- Anklage: im Strafrecht, erhoben vom Staat durch die Staatsanwaltschaft.
- Klage: im Zivil- oder Verwaltungsrecht, erhoben von einer Privatperson oder Firma; wer klagt, ist Kläger.
- Klage (allgemein): auch Jammern oder Wehklagen.
- Österreich und Schweiz: auch dort erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage; in der Schweiz spricht man zudem von *Anklageschrift* und *Strafbefehl*.