Gericht: Ort der Rechtsprechung – oder Speise auf dem Teller?

Ein Gericht ist eine staatliche Stelle, die Recht spricht, und das Gebäude dafür. Ein anderes Wort Gericht bezeichnet eine zubereitete Speise.

Wer „vor Gericht“ steht, hat Ärger; wer ein „Gericht“ kocht, hat Hunger. Beide Bedeutungen kommen vom Verb „richten“ – einmal im Sinn von urteilen, einmal im Sinn von zubereiten. Das Nomen Gericht ist in beiden Fällen sächlich.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdas Gerichtneutrum
Genitivdes Gerichts / des Gerichtesbeide korrekt
Pluraldie Gerichtebeide Bedeutungen
Adjektivgerichtlichnur für Justiz
KompositaAmtsgericht, Hauptgericht, FertiggerichtHauptgericht = Hauptspeise

Beispielsätze

Ein Verb, zwei Wege

Das Justizwort kommt von althochdeutsch *girihti* und gehört zu *richten* „urteilen“ – verwandt mit Richter und Recht. Das Speisewort gehört zu *anrichten* „zubereiten, auftischen“: Was angerichtet wurde, ist ein Gericht. Beide Verben gehen letztlich auf *recht* „gerade, richtig“ zurück, die Bedeutungen haben sich aber früh getrennt. Deutsche Gerichte sind gestuft: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Wer gut kocht, kennt viele Gerichte, und wer eines bestellt, liest die Karte.

Was ist der Unterschied zwischen Gericht und Speise?

Speise ist allgemeiner und gehobener. Gericht meint ein bestimmtes, zubereitetes Essen.

Wie heißt das höchste deutsche Gericht?

Für Verfassungsfragen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; für Zivil- und Strafsachen der Bundesgerichtshof.

Quellen

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