Was bedeutet Verband? Wundverband und Vereinigung
Ein Verband ist zum einen eine Binde oder Auflage zum Schutz einer Wunde, zum anderen ein Zusammenschluss von Personen, Vereinen oder Firmen mit gemeinsamen Interessen.
Ein Verband hält zusammen, was zusammengehört: die Ränder einer Wunde oder die Mitglieder einer Branche. Ob Mullbinde oder Lobbygruppe – ein Verband verbindet. Beide Bedeutungen gehen auf das Verb *verbinden* zurück. Welche Bedeutung gemeint ist, zeigt fast immer der Zusammenhang: im Krankenhaus die Binde, in der Zeitung die Organisation.
- Wundauflage, Binde. *Die Krankenschwester legte einen frischen Verband an.*
- Zusammenschluss mit gemeinsamen Interessen. *Der Verband vertritt 300 Mitgliedsfirmen.*
- Sportorganisation. *Der Deutsche Fußball-Bund ist der größte Sportverband des Landes.*
- Militärische Einheit. *Ein Verband von Kampfflugzeugen überflog die Küste.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | der Verband | maskulin |
| Genitiv | des Verband(e)s | beide Formen |
| Plural | die Verbände | mit Umlaut |
| Verb | verbinden | verband, hat verbunden |
| Komposita | Druckverband, Berufsverband, Verbandskasten | häufig |
Beispiele
- Im Auto muss ein Verbandskasten liegen.In Deutschland und Österreich Pflicht.
- Der Arm steckt in einem dicken Verband.Medizin; Gipsverband für Knochenbrüche.
- Die Verbände kritisieren das neue Gesetz.Politik: Interessenvertretungen, oft Lobby.
Verband, Verein, Bund
- Verein – Zusammenschluss von Einzelpersonen, etwa ein Sportverein.
- Verband – oft ein Dachverband, in dem sich Vereine oder Firmen zusammenschließen.
- Bund – feierlicher, oft politisch oder staatlich, etwa Bund und Länder.
- Doppelsinn: *verband* ist zugleich das Präteritum von *verbinden*: *Er verband die Wunde mit einem Verband.*
Wie lautet der Plural von Verband?
Die Verbände, mit Umlaut. Das gilt für Wundverbände ebenso wie für Interessenverbände.
Was gehört in einen Verbandskasten?
Unter anderem Mullbinden, Kompressen, Pflaster, eine Rettungsdecke, Handschuhe und eine Schere. Der genaue Inhalt ist in Deutschland per DIN-Norm geregelt.