Ein Wort, vier Bedeutungen: Artikel in Grammatik, Zeitung, Laden und Gesetz

Ein Artikel ist ein Begleiter des Nomens (der, die, das), ein Beitrag in einer Zeitung, eine Ware im Handel oder ein Abschnitt eines Gesetzes.

Kaum ein Wort ist für Deutschlernende so wichtig wie der Artikel – denn *der, die, das* muss man zu jedem Nomen mitlernen. Doch das Wort kann noch viel mehr. Ein Artikel steht im Satz, in der Zeitung, im Regal und im Gesetzbuch.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genusder ArtikelDer Artikel fehlt.
Genitivdes Artikelsder Titel des Artikels
Pluraldie Artikelzwei Artikel
AbkürzungArt.Art. 5 GG
KompositumLeitartikelder Leitartikel der Zeitung

Beispiele

Herkunft: das kleine Gelenk

Das Wort stammt vom lateinischen *articulus* „kleines Gelenk, Glied“. Wie ein Gelenk verbindet der grammatische Artikel Wörter, und ein Gesetz ist in einzelne Glieder geteilt. Mit derselben Wurzel verwandt ist *artikulieren*, also Laute gegliedert und deutlich aussprechen. In der Presse bezeichnet der Artikel heute jeden eigenständigen Text, vom Kommentar bis zur Reportage.

Wie viele Artikel hat das Deutsche?

Drei bestimmte im Nominativ Singular: der (maskulin), die (feminin), das (neutrum); im Plural gibt es nur „die“.

Heißt es „Artikel“ oder „Artikeln“ im Plural?

Der Plural ist die Artikel. Nur im Dativ Plural steht ein -n: in den Artikeln.

Quellen

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