Zeuge: Wer etwas gesehen hat

Ein Zeuge ist eine Person, die bei einem Ereignis anwesend war und darüber berichten kann, besonders vor Gericht. Auch Gegenstände können als „Zeugen“ einer Zeit gelten.

Ohne Zeugen wären viele Gerichtsverfahren nicht zu entscheiden. Ein Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen – eine falsche Aussage unter Eid ist in Deutschland eine Straftat. Doch Erinnerungen sind fehlbar, und das wissen Richter genau.

Deklination

MerkmalFormBeispiel
Nominativder Zeugeein glaubwürdiger Zeuge
Genitivdes Zeugendie Aussage des Zeugen
Dativ / Akkusativdem / den Zeugenden Zeugen befragen
Pluraldie Zeugenmehrere Zeugen
Feminindie Zeugineine wichtige Zeugin

Beispiele

Wortfamilie und Komposita

Heißt es „des Zeugen“ oder „des Zeugens“?

Des Zeugen. Zeuge gehört zur schwachen Deklination wie der Junge oder der Kunde.

Muss ein Zeuge aussagen?

Grundsätzlich ja, außer bei einem Zeugnisverweigerungsrecht, etwa gegen nahe Angehörige. Darüber belehrt das Gericht.

Quellen

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