Zeuge: Wer etwas gesehen hat
Ein Zeuge ist eine Person, die bei einem Ereignis anwesend war und darüber berichten kann, besonders vor Gericht. Auch Gegenstände können als „Zeugen“ einer Zeit gelten.
Ohne Zeugen wären viele Gerichtsverfahren nicht zu entscheiden. Ein Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen – eine falsche Aussage unter Eid ist in Deutschland eine Straftat. Doch Erinnerungen sind fehlbar, und das wissen Richter genau.
- Person, die etwas beobachtet hat. *Gibt es Zeugen für den Unfall?*
- Aussageperson im Prozess. *Der Zeuge wurde vereidigt.*
- Trauzeuge. *Mein Bruder war mein Trauzeuge.*
- Zeugnis einer Epoche (übertragen). *Die Burg ist ein stummer Zeuge des Mittelalters.*
Deklination
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Nominativ | der Zeuge | ein glaubwürdiger Zeuge |
| Genitiv | des Zeugen | die Aussage des Zeugen |
| Dativ / Akkusativ | dem / den Zeugen | den Zeugen befragen |
| Plural | die Zeugen | mehrere Zeugen |
| Feminin | die Zeugin | eine wichtige Zeugin |
Beispiele
- Die Polizei sucht Zeugen.Typische Formel in Polizeimeldungen.
- Sie wurde Zeugin eines Überfalls.„Zeuge / Zeugin von etwas werden“: etwas miterleben.
- Ich nehme dich als Zeugen!Umgangssprachlich: Du hast es auch gehört.
Wortfamilie und Komposita
- Augenzeuge / Ohrenzeuge: wer etwas gesehen bzw. gehört hat.
- Kronzeuge: ein Mittäter, der gegen andere aussagt und dafür Strafmilderung erhält.
- Zeugnis: ursprünglich die Aussage eines Zeugen, heute auch das Schulzeugnis.
- bezeugen / überzeugen: gehören zur selben Familie – wer überzeugt, bringt gleichsam Zeugen bei.
- zeugen: im Sinn von „ein Kind zeugen“ ein gleich lautendes Verb anderer Bedeutung.
Heißt es „des Zeugen“ oder „des Zeugens“?
Des Zeugen. Zeuge gehört zur schwachen Deklination wie der Junge oder der Kunde.
Muss ein Zeuge aussagen?
Grundsätzlich ja, außer bei einem Zeugnisverweigerungsrecht, etwa gegen nahe Angehörige. Darüber belehrt das Gericht.