Angebot oder Nachfrage? Was das Wort im Alltag und Handel bedeutet
Ein Angebot ist etwas, das jemandem angeboten wird: eine Ware zu einem Preis, eine Hilfe, eine Stelle oder ein Vorschlag. Im Handel ist es auch die verbilligte Ware.
Ob im Supermarkt, in der Bewerbung oder unter Freunden: Ein Angebot ist immer ein Schritt auf jemanden zu. Wer ein Angebot macht, legt sich fest – wer es annimmt, schließt den Handel. Im Vertragsrecht heißt das Angebot deshalb auch Antrag.
- Vorschlag, etwas zu geben oder zu tun. *Danke für das Angebot, aber ich schaffe das allein.*
- Verbilligte Ware. *Butter ist diese Woche im Angebot.*
- Kaufmännische Offerte mit Preis. *Die Firma schickt uns morgen ein Angebot.*
- Gesamtheit der verfügbaren Waren. *Das Angebot an Wohnungen ist knapp.*
Grammatik und Wortfamilie
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | das Angebot | ein gutes Angebot |
| Genitiv | des Angebots / Angebotes | die Annahme des Angebots |
| Plural | die Angebote | Angebote vergleichen |
| Verb | anbieten | Er bietet Hilfe an. |
| Komposita | Sonderangebot, Jobangebot | ein verlockendes Jobangebot |
So wird es gebraucht
- Wir haben drei Angebote eingeholt.Typische Wendung bei Handwerkern und Ausschreibungen.
- Das Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht.Werbesprache im Einzelhandel.
- Sie hat das Angebot dankend abgelehnt.Feste Verbindungen: ein Angebot annehmen, ablehnen, ausschlagen.
Regionale Varianten
- Deutschland: *das Angebot* in allen Bereichen.
- Österreich: im Geschäftsleben oft *das Offert* – ein Kostenvoranschlag mit Preis.
- Schweiz: *die Offerte*, etwa beim Handwerker oder in Stelleninseraten.
In der Volkswirtschaft bilden *Angebot und Nachfrage* das Grundpaar des Marktes: Steigt die Nachfrage bei gleichem Angebot, steigt meist der Preis.
Ist „im Angebot“ dasselbe wie „Sonderangebot“?
Im Alltag ja: Beides heißt, dass die Ware gerade günstiger ist.
Ist ein Angebot verbindlich?
Im deutschen Recht ist ein Angebot grundsätzlich bindend, wenn es nicht als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet ist. Im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag.