Vertrag oder Vereinbarung? Was ein Vertrag rechtlich bedeutet

Ein Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, etwa beim Kauf, bei der Miete oder im Arbeitsleben.

Ohne Vertrag läuft im modernen Leben wenig: Miete, Handy, Arbeit und Versicherung beruhen auf ihm. Juristisch entsteht ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – ein Blatt Papier ist oft gar nicht nötig. Auch ein Kauf beim Bäcker ist rechtlich ein Kaufvertrag.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genusder Vertragder neue Vertrag
Genitivdes Vertrag(e)sdie Laufzeit des Vertrags
Pluraldie VerträgeVerträge prüfen
Kompositumder Mietvertrageinen Mietvertrag kündigen
Kompositumder Arbeitsvertragein befristeter Arbeitsvertrag

So wird es verwendet

Vertrag und sich vertragen

Das Substantiv gehört zum Verb *vertragen*, das im Mittelhochdeutschen auch „sich einigen, übereinkommen“ bedeutete. Diese alte Bedeutung steckt noch in „sich vertragen“, also gut miteinander auskommen. Ein Vertrag ist demnach wörtlich das, worauf man sich verträgt. Häufig verwechselt man ihn mit dem Pakt, der eher politisch oder dramatisch klingt, oder mit dem Bündnis zwischen Staaten.

Muss ein Vertrag schriftlich sein?

Meist nicht. Bestimmte Verträge, etwa über Grundstücke, verlangen aber eine notarielle Form.

Was bedeutet „Verträge sind einzuhalten“?

Es ist die deutsche Form des lateinischen Grundsatzes *pacta sunt servanda*.

Quellen

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