Anfrage: höfliche Bitte um Auskunft – im Alltag und im Parlament

Eine Anfrage ist eine Bitte um Auskunft, ein Angebot oder eine Entscheidung, meist schriftlich an eine Firma, Behörde oder Person gerichtet; im Parlament eine förmliche Frage an die Regierung.

Eine Anfrage ist eine Frage mit Form: Man richtet sie an jemanden, der eine Auskunft geben oder ein Angebot machen kann. Wer „Preis auf Anfrage“ liest, ahnt meist schon, dass es teuer wird. In Behörden, Firmen und Parlamenten ist das Wort fester Bestandteil der Amtssprache.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Anfragefeminin
Genitivder Anfrageunverändert
Pluraldie AnfragenEndung -n
Verbanfragenfragte an, angefragt
KompositaKundenanfrage, Suchanfragesehr häufig

Beispiele

Kleine und Große Anfrage

Im Deutschen Bundestag gibt es zwei förmliche Arten. Eine Kleine Anfrage ist eine schriftliche Frage an die Bundesregierung, die schriftlich beantwortet wird – ein beliebtes Werkzeug der Opposition, um an Informationen zu kommen. Eine Große Anfrage betrifft wichtige politische Themen und kann im Plenum debattiert werden. Mit einem Antrag dagegen will man etwas beschließen lassen, nicht bloß etwas erfahren. Auch Landtage in Deutschland und Österreich kennen vergleichbare Instrumente.

Was bedeutet „auf Anfrage“?

Dass man eine Information oder Leistung bekommt, wenn man ausdrücklich danach fragt.

Was ist der Unterschied zwischen Anfrage und Antrag?

Eine Anfrage will eine Auskunft, ein Antrag eine Entscheidung oder Genehmigung.

Quellen

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