Die Akte: Wie ein Ordner zum Inbegriff der Bürokratie wurde

Eine Akte ist eine geordnete Sammlung von Schriftstücken zu einem Vorgang, einer Person oder einem Fall, etwa bei Behörden, Gerichten oder Ärzten.

Die Akte ist das Gedächtnis der Verwaltung. Ob Polizei, Krankenkasse oder Personalabteilung: Über fast jeden gibt es irgendwo eine. Was „aktenkundig“ ist, gilt als offiziell festgehalten und lässt sich kaum noch bestreiten. Heute werden viele Akten digital geführt.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie AkteStandard in Deutschland
Österreichder Aktdes Aktes, die Akten
Pluraldie AktenAkten durchsehen
Adjektivaktenkundigoffiziell vermerkt
Kompositumder Aktenordnerein grauer Aktenordner

Beispielsätze

Akte oder Akt?

Das Wort geht auf das lateinische *acta* zurück, die Mehrzahl von *actum* „das Getane, die Handlung“. Gemeint waren die schriftlich festgehaltenen Handlungen einer Behörde. In Österreich sagt man bis heute *der Akt*, wenn man eine Akte meint. In Deutschland bezeichnet Akt dagegen eine Handlung, einen Teil eines Theaterstücks oder ein Aktbild. Wer eine Akte für den Richter vorbereitet, spricht im Gericht oft von der „Gerichtsakte“.

Was bedeutet „Akte X“?

So heißt im Deutschen die US-Serie *The X-Files*. Seitdem steht „Akte X“ scherzhaft für rätselhafte Vorgänge.

Darf ich meine eigene Akte einsehen?

Oft ja. Patienten und Beschäftigte haben in Deutschland meist ein Recht auf Einsicht.

Quellen

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