Verbot oder Gebot? Wenn etwas ausdrücklich nicht erlaubt ist

Ein Verbot ist eine Anordnung oder Regel, nach der etwas nicht getan werden darf. Es kann von Gesetzen, Behörden, Eltern oder Schildern ausgehen.

Ein Verbot sagt klar, was man nicht tun darf: nicht rauchen, nicht parken, nicht betreten. Es kann vom Gesetz, einer Behörde oder einfach von den Eltern kommen. Ein Verbot zieht eine Grenze – und macht das Verbotene für manche gerade dadurch reizvoll. In der Rechtssprache spricht man auch von einer Untersagung.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdas VerbotNeutrum
Genitivdes Verbot(e)sbeide korrekt
Pluraldie Verbote–
VerbverbietenPartizip: verboten
KompositaRauchverbot, Fahrverbot, Halteverbotsehr produktiv

Verbot in Beispielen

Verbot, Gebot, Tabu

Wie heißt das Verb zu Verbot?

Verbieten. Das Partizip lautet verboten: „Das ist streng verboten.“

Schreibt man Halteverbot oder Haltverbot?

Amtlich heißt es heute Haltverbot, im Alltag ist Halteverbot weit verbreitet; beide werden verstanden. Wer dort parkt, verstößt gegen eine klare Regel der Straßenverkehrsordnung.

Quellen

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