Verbot oder Gebot? Wenn etwas ausdrücklich nicht erlaubt ist
Ein Verbot ist eine Anordnung oder Regel, nach der etwas nicht getan werden darf. Es kann von Gesetzen, Behörden, Eltern oder Schildern ausgehen.
Ein Verbot sagt klar, was man nicht tun darf: nicht rauchen, nicht parken, nicht betreten. Es kann vom Gesetz, einer Behörde oder einfach von den Eltern kommen. Ein Verbot zieht eine Grenze – und macht das Verbotene für manche gerade dadurch reizvoll. In der Rechtssprache spricht man auch von einer Untersagung.
- Anordnung, etwas zu unterlassen. *Auf dem Gelände gilt ein striktes Rauchverbot.*
- Verkehrszeichen mit Untersagung. *Hier ist absolutes Halteverbot.*
- Auflösung einer Organisation. *Das Gericht entschied über das Verbot der Partei.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | das Verbot | Neutrum |
| Genitiv | des Verbot(e)s | beide korrekt |
| Plural | die Verbote | – |
| Verb | verbieten | Partizip: verboten |
| Komposita | Rauchverbot, Fahrverbot, Halteverbot | sehr produktiv |
Verbot in Beispielen
- Sie hat gegen das Verbot verstoßen.Feste Verbindung: gegen ein Verbot verstoßen.
- Wegen zu schnellen Fahrens bekam er einen Monat Fahrverbot.Verkehrsrecht; ohne Artikel.
- Es besteht ein Verbot, die Brücke zu betreten.Amtssprache, eher steif.
Verbot, Gebot, Tabu
- Verbot – sagt, was man nicht tun darf; meist ausdrücklich formuliert.
- Gebot – sagt, was man tun soll, etwa die Zehn Gebote; Gegenstück zum Verbot.
- Tabu – ein ungeschriebenes Verbot, über das man meist nicht einmal spricht.
- Halteverbot oder Parkverbot? – Im Halteverbot darf man gar nicht anhalten, im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Minuten.
Wie heißt das Verb zu Verbot?
Verbieten. Das Partizip lautet verboten: „Das ist streng verboten.“
Schreibt man Halteverbot oder Haltverbot?
Amtlich heißt es heute Haltverbot, im Alltag ist Halteverbot weit verbreitet; beide werden verstanden. Wer dort parkt, verstößt gegen eine klare Regel der Straßenverkehrsordnung.