Sache: Ding, Angelegenheit – und ursprünglich ein Rechtsstreit

Eine Sache ist ein Gegenstand oder eine Angelegenheit. Im Rechtswesen bezeichnet sie einen Gegenstand des Eigentums oder einen Rechtsfall vor Gericht.

Sache ist ein vielseitiges Wort: Es meint Dinge, die man besitzt („Pack deine Sachen!“), aber auch Angelegenheiten und Themen („Das ist eine ernste Sache“). Ursprünglich bedeutete althochdeutsch „sahha“ einen Rechtsstreit – deshalb ist der Gegner im Streit bis heute ein „Widersacher“.

Formen und Wortfamilie

FormWortHinweis
Genus + Artikeldie SacheFemininum
Genitivder Sache
Pluraldie Sachen
Adjektivsachlichnüchtern, objektiv
AbleitungenUrsache, Widersacher, verursachen

Sache in Beispielsätzen

Redewendungen

Was ist der Unterschied zwischen Sache und Ding?

Ein Ding ist meist ein konkreter, oft unbenannter Gegenstand, dessen Namen man gerade nicht weiß. „Sache“ kann auch Abstraktes meinen: eine Angelegenheit, ein Thema, einen Fall.

Woher kommt „Ursache“?

Eine Ursache war ursprünglich der Grund eines Rechtsstreits; daraus wurde allgemein der Grund für ein Ereignis. Auch die Höflichkeitsformel „Keine Ursache!“ als Antwort auf „Danke“ gehört hierher.

Quellen

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