Sache: Ding, Angelegenheit – und ursprünglich ein Rechtsstreit
Eine Sache ist ein Gegenstand oder eine Angelegenheit. Im Rechtswesen bezeichnet sie einen Gegenstand des Eigentums oder einen Rechtsfall vor Gericht.
Sache ist ein vielseitiges Wort: Es meint Dinge, die man besitzt („Pack deine Sachen!“), aber auch Angelegenheiten und Themen („Das ist eine ernste Sache“). Ursprünglich bedeutete althochdeutsch „sahha“ einen Rechtsstreit – deshalb ist der Gegner im Streit bis heute ein „Widersacher“.
- Gegenstand, Ding. *Sie hat ihre Sachen schon gepackt.*
- Angelegenheit. *Das ist eine Sache zwischen uns beiden.*
- Thema, Kern. *Bitte kommen Sie zur Sache!*
- Kleidung (Plural, umgangssprachlich). *Zieh dir warme Sachen an.*
- Rechtsfall. *In der Sache Müller gegen Meier.*
Formen und Wortfamilie
| Form | Wort | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus + Artikel | die Sache | Femininum |
| Genitiv | der Sache | |
| Plural | die Sachen | |
| Adjektiv | sachlich | nüchtern, objektiv |
| Ableitungen | Ursache, Widersacher, verursachen |
Sache in Beispielsätzen
- Das ist nicht meine Sache.Dafür bin ich nicht zuständig.
- Mach keine Sachen!Umgangssprachlicher Ausruf des Erstaunens oder der Warnung.
- Sachen gibt's!Ausruf über etwas Überraschendes.
Redewendungen
- zur Sache kommen – über das Wesentliche sprechen
- seiner Sache sicher sein – überzeugt sein, recht zu haben
- mit 100 Sachen – umgangssprachlich: mit 100 km/h
- gemeinsame Sache machen – zusammenarbeiten, oft bei etwas Unerlaubtem
Was ist der Unterschied zwischen Sache und Ding?
Ein Ding ist meist ein konkreter, oft unbenannter Gegenstand, dessen Namen man gerade nicht weiß. „Sache“ kann auch Abstraktes meinen: eine Angelegenheit, ein Thema, einen Fall.
Woher kommt „Ursache“?
Eine Ursache war ursprünglich der Grund eines Rechtsstreits; daraus wurde allgemein der Grund für ein Ereignis. Auch die Höflichkeitsformel „Keine Ursache!“ als Antwort auf „Danke“ gehört hierher.