Polizei: Die staatliche Ordnungsmacht und ihr griechisches Erbe
Die Polizei ist die staatliche Behörde, die für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgt, Straftaten verfolgt und Gefahren abwehrt. Das Wort bezeichnet auch ihre Beamten und Dienststellen.
Die Polizei schützt, ermittelt und regelt den Verkehr. In Notfällen ist sie die erste Adresse. Das Wort stammt von griechisch politeía, „Staatsverwaltung“, und meinte lange Zeit die gesamte innere Ordnung eines Landes.
- Staatliche Sicherheitsbehörde. *Die Polizei ermittelt in dem Fall.*
- Die Beamten selbst. *Plötzlich stand die Polizei vor der Tür.*
- Dienststelle, Wache. *Er musste mit auf die Polizei.*
Formen und Komposita
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | die Polizei (feminin) | die örtliche Polizei |
| Genitiv | der Polizei | ein Sprecher der Polizei |
| Plural | selten: die Polizeien | die Polizeien der Länder |
| Person | der Polizist, die Polizistin | eine junge Polizistin |
| Kompositum | das Polizeirevier | auf dem Polizeirevier |
Typische Sätze
- Ruf sofort die Polizei!Der Notruf lautet 110 in Deutschland, 133 in Österreich, 117 in der Schweiz.
- Der Diebstahl wurde bei der Polizei angezeigt.„Bei der Polizei anzeigen“ ist die feste Verbindung.
- Die Bullen sind schon da.„Bullen“ ist salopp und abwertend; besser im Freundeskreis lassen.
Von der „guten Policey“ zur heutigen Polizei
Über lateinisch *politia* kam das Wort im 15. Jahrhundert ins Deutsche. In der frühen Neuzeit bedeutete „gute Policey“ die gesamte Regelung des Gemeinwesens: Kleiderordnungen, Feuerschutz, Marktaufsicht. Erst im 19. Jahrhundert verengte sich die Bedeutung auf die Behörde, die Gefahren abwehrt und für Ordnung sorgt. Regional gibt es eigene Wörter: In Österreich nennt man Polizisten umgangssprachlich *Kieberer*, in der Schweiz unterscheidet man etwa Kantons- und Stadtpolizei.
Hat Polizei einen Plural?
Kaum. Man spricht von „der Polizei“ als Institution. Der Plural „Polizeien“ kommt nur fachsprachlich vor, etwa für die Polizeien der Bundesländer.
Wann wählt man den Notruf?
Bei akuter Gefahr oder einer Straftat. Für einen medizinischen Notruf gilt in Deutschland die 112.