Polizei: Die staatliche Ordnungsmacht und ihr griechisches Erbe

Die Polizei ist die staatliche Behörde, die für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgt, Straftaten verfolgt und Gefahren abwehrt. Das Wort bezeichnet auch ihre Beamten und Dienststellen.

Die Polizei schützt, ermittelt und regelt den Verkehr. In Notfällen ist sie die erste Adresse. Das Wort stammt von griechisch politeía, „Staatsverwaltung“, und meinte lange Zeit die gesamte innere Ordnung eines Landes.

Formen und Komposita

MerkmalFormBeispiel
Genusdie Polizei (feminin)die örtliche Polizei
Genitivder Polizeiein Sprecher der Polizei
Pluralselten: die Polizeiendie Polizeien der Länder
Personder Polizist, die Polizistineine junge Polizistin
Kompositumdas Polizeirevierauf dem Polizeirevier

Typische Sätze

Von der „guten Policey“ zur heutigen Polizei

Über lateinisch *politia* kam das Wort im 15. Jahrhundert ins Deutsche. In der frühen Neuzeit bedeutete „gute Policey“ die gesamte Regelung des Gemeinwesens: Kleiderordnungen, Feuerschutz, Marktaufsicht. Erst im 19. Jahrhundert verengte sich die Bedeutung auf die Behörde, die Gefahren abwehrt und für Ordnung sorgt. Regional gibt es eigene Wörter: In Österreich nennt man Polizisten umgangssprachlich *Kieberer*, in der Schweiz unterscheidet man etwa Kantons- und Stadtpolizei.

Hat Polizei einen Plural?

Kaum. Man spricht von „der Polizei“ als Institution. Der Plural „Polizeien“ kommt nur fachsprachlich vor, etwa für die Polizeien der Bundesländer.

Wann wählt man den Notruf?

Bei akuter Gefahr oder einer Straftat. Für einen medizinischen Notruf gilt in Deutschland die 112.

Quellen

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