Notwehr: Wann darf man sich verteidigen?
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist ein Begriff aus dem Strafrecht, den fast jeder kennt. Er erlaubt, sich gegen einen Angriff zu wehren, auch wenn man dabei den Angreifer verletzt. Notwehr ist kein Freibrief, sondern ein Recht mit klaren Grenzen. Entscheidend ist, dass die Abwehr nötig und der Angriff gerade im Gange ist.
- Rechtlich erlaubte Verteidigung gegen einen Angriff. *Das Gericht sprach ihn frei, weil er in Notwehr gehandelt hatte.*
- Selbstverteidigung im allgemeinen Sprachgebrauch. *Ich habe nur aus Notwehr zurückgeschlagen.*
- Nothilfe: Notwehr zugunsten eines anderen. *Wer einem Opfer beisteht, kann sich ebenfalls auf Notwehr berufen.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | die Notwehr | feminin |
| Genitiv | der Notwehr | unverändert |
| Plural | — | nicht gebräuchlich |
| Wendung | in / aus Notwehr handeln | beides üblich |
| Komposita | Notwehrexzess, Notwehrlage | Rechtssprache |
Beispiele
- Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr.Typische Formulierung in Gerichtsberichten.
- Ein Schuss in den Rücken eines Fliehenden ist keine Notwehr mehr.Der Angriff ist dann nicht mehr gegenwärtig.
- Das war doch reine Notwehr!Umgangssprachlich, oft scherzhaft übertrieben.
Notwehr im deutschsprachigen Recht
- Deutschland: § 32 Strafgesetzbuch. Überschreitet jemand die Grenzen aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, bleibt er nach § 33 straflos (Notwehrexzess).
- Österreich: § 3 StGB; erlaubt ist die *notwendige Verteidigung* gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.
- Schweiz: Art. 15 StGB, die *rechtfertigende Notwehr*.
- Notstand ist etwas anderes: Hier wehrt man eine Gefahr ab, die nicht von einem menschlichen Angriff ausgehen muss, etwa ein Feuer.
- Das Wort ist eine Zusammensetzung aus *Not* und *Wehr* (Abwehr, Verteidigung), verwandt mit *sich wehren*.
Darf man in Notwehr alles tun?
Nein. Erlaubt ist nur die Verteidigung, die zur Abwehr erforderlich ist. Wenn der Angriff vorbei ist, endet auch das Notwehrrecht.
Was ist Putativnotwehr?
Wenn jemand irrtümlich glaubt, angegriffen zu werden, und sich verteidigt. Juristisch wird das anders behandelt als echte Notwehr. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt.