Notar oder Notarzt? Wer beurkundet und wer rettet

Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der Verträge, Testamente und andere Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt. Die weibliche Form lautet Notarin.

Wer in Deutschland ein Haus kauft, muss zum Notar. Dort wird der Vertrag vorgelesen, erklärt und unterschrieben. Der Notar steht keiner Seite bei, er ist zur Neutralität verpflichtet. Darin unterscheidet er sich vom Anwalt, der die Interessen seines Mandanten vertritt.

Formen

KasusSingularPlural
Nominativder Notardie Notare
Genitivdes Notarsder Notare
Dativdem Notarden Notaren
Akkusativden Notardie Notare
Feminindie Notarindie Notarinnen

Beispielsätze

Verwechslungsgefahr: Notar und Notarzt

Das Wort kommt von lateinisch *notarius*, „Schnellschreiber“, zu *nota*, „Zeichen, Notiz“. Der Notarzt hat damit nichts zu tun: Er ist ein Arzt für den Notfall, das Wort ist *Not* + *Arzt*. In Deutschland gibt es je nach Bundesland *Nur-Notare*, die ausschließlich dieses Amt ausüben, und *Anwaltsnotare*, die zugleich als Rechtsanwälte tätig sind. Auch in Österreich und der Schweiz beurkunden Notare, die Regeln unterscheiden sich aber von Land zu Land beziehungsweise von Kanton zu Kanton.

Wann braucht man einen Notar?

Etwa beim Kauf eines Grundstücks, bei Ehe- und Erbverträgen oder bei der Gründung einer GmbH.

Ist ein Notar ein Rechtsanwalt?

Nicht unbedingt. Notare sind Juristen, aber ihr Amt verpflichtet sie zur Unparteilichkeit.

Quellen

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