Ladung: Fracht, Strom und Vorladung vor Gericht

Ladung ist die Menge an Gütern, die ein Fahrzeug transportiert. Außerdem bezeichnet das Wort elektrische Ladung, eine Sprengladung und die förmliche Aufforderung, vor Gericht zu erscheinen.

Die Ladung eines Lkw, die Ladung eines Akkus und die Ladung vor Gericht haben eines gemeinsam: das Verb *laden*. Wer die Ladung unterschätzt, ob auf der Straße oder im Gerichtssaal, bekommt schnell Probleme. Synonym im Transportwesen ist Fracht.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Ladungfeminin, Endung -ung
Genitivder Ladungunverändert
Pluraldie Ladungenregelmäßig
Verbladen, lädt, lud, geladenstark
KompositaSchiffsladung, SprengladungVorladung, Ladungssicherung

Beispielsätze

Ein Verb, zwei Wurzeln

Das Verb *laden* vereint zwei ursprünglich verschiedene Wörter. Das eine bedeutete „aufladen, beladen“ und steckt in Ladung als Fracht; verwandt ist englisch *lade* (beladen), wie in *bill of lading*. Das andere bedeutete „rufen, auffordern“ und lebt in *einladen* und in der gerichtlichen *Vorladung*. Im Mittelhochdeutschen fielen beide Formen zusammen. Wer also zur Party „eingeladen“ wird, ist sprachlich mit dem Zeugen verwandt, der eine „Ladung“ bekommt – nicht mit der Fracht.

Was ist der Unterschied zwischen Ladung und Vorladung?

In der Rechtssprache meint man meist dasselbe: die förmliche Aufforderung zu erscheinen. Vorladung ist im Alltag gebräuchlicher.

Wie heißt es: lädt oder ladet?

Standardsprachlich „er lädt“; „ladet“ ist veraltet oder regional.

Quellen

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