Kanzler: Regierungschef in Berlin und Wien – und in Bern?
Ein Kanzler ist in Deutschland und Österreich der Regierungschef (Bundeskanzler); außerdem heißt so der leitende Verwaltungsbeamte einer Universität oder historisch ein hoher Hofbeamter.
Wer in Deutschland oder Österreich die Regierung führt, heißt Kanzler oder Kanzlerin. Der Titel stammt von einem kleinen Schreiber, der hinter einem Gitter saß. Aus dem Hofbeamten wurde über Jahrhunderte eines der mächtigsten Ämter.
- Regierungschef (Bundeskanzler). *Der Kanzler gab eine Regierungserklärung ab.*
- Leiter der Verwaltung einer Hochschule. *Der Kanzler der Universität ist für den Haushalt zuständig.*
- Historisch: hoher Hofbeamter, Vorsteher der Kanzlei. *Der Kanzler des Kaisers führte das Siegel.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | der Kanzler | maskulin |
| Femininum | die Kanzlerin | Plural Kanzlerinnen |
| Genitiv | des Kanzlers | — |
| Plural | die Kanzler | unverändert |
| Komposita | Bundeskanzler, Vizekanzler, Kanzleramt | — |
Beispielsätze
- Der Bundestag wählt den Kanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten.Deutsche Verfassungspraxis.
- Der Vizekanzler vertritt den Kanzler bei Abwesenheit.Vize- = Stellvertreter.
- Die Kanzlerin empfing Gäste im Kanzleramt.Weibliche Form; seit 2005 geläufig.
Vom Gitter zum Amt
Das lateinische *cancellarius* bezeichnete im spätrömischen Reich einen Gerichtsdiener oder Schreiber, der an den *cancelli*, den Schranken oder Gittern eines Gerichtssaals, saß. Daraus wurde der Leiter der Schreibstube eines Herrschers, der Kanzlei. In der Schweiz ist der Bundeskanzler bis heute kein Regierungschef, sondern Stabschef des Bundesrates und Leiter der Bundeskanzlei – das ursprüngliche Amt ist dort also noch erkennbar.
Wie viele Bundeskanzler hatte Deutschland?
Seit 1949 haben zehn Personen das Amt ausgeübt, beginnend mit Konrad Adenauer; Angela Merkel war die erste Frau.
Ist der Schweizer Bundeskanzler Regierungschef?
Nein. Die Schweiz hat keinen Regierungschef; die Regierung ist der siebenköpfige Bundesrat, und der Bundeskanzler leitet dessen Verwaltungsstab.