Eid: der feierliche Schwur vor Gericht und Gott

Ein Eid ist eine feierliche, rechtlich bindende Versicherung, dass eine Aussage wahr ist oder ein Versprechen eingehalten wird, etwa vor Gericht oder beim Amtsantritt.

Ein Eid ist mehr als ein Versprechen. Wer ihn leistet, setzt sein Wort und oft seinen Glauben zum Pfand. Ein Eid bindet nicht nur das Gewissen, sondern auch das Gesetz. Wer vor Gericht unter Eid lügt, macht sich strafbar.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusder Eidmaskulin
Genitivdes Eid(e)sbeide üblich
Pluraldie EideEndung -e
Verbeneinen Eid leisten, schwören, ablegenfeste Verbindungen
KompositaMeineid, Amtseid, Fahneneidhäufig

Beispiele

Eid und Eidgenossenschaft

Die Schweiz heißt offiziell Schweizerische Eidgenossenschaft. Der Name erinnert daran, dass sich die Gründungsorte durch Bündnisse unter Eid verbunden haben – der Überlieferung nach mit dem Rütlischwur von 1291. Ein Eidgenosse ist wörtlich ein »Schwurgenosse«. Das *Mein* in Meineid ist übrigens kein Possessivpronomen: Es kommt vom althochdeutschen *mein* »falsch, betrügerisch«. Ein ähnliches Wort ist der Schwur, der eher persönlich und weniger förmlich ist.

Was ist ein Meineid?

Ein bewusst falscher Eid, vor allem vor Gericht. In Deutschland wird er mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.

Muss man beim Eid »so wahr mir Gott helfe« sagen?

Nein, in Deutschland ist die religiöse Formel freiwillig; man kann auch ohne sie schwören.

Quellen

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