Auktion oder Versteigerung? Bedeutung und Ablauf

Eine Auktion ist ein öffentlicher Verkauf, bei dem Kaufinteressenten Gebote abgeben und der Gegenstand an den Meistbietenden geht; deutsch auch Versteigerung.

Bei einer Auktion bestimmen die Käufer den Preis: Wer am meisten bietet, bekommt den Zuschlag. Der Hammerschlag des Auktionators beendet jedes Bieten mit einem einzigen Klang. Versteigert werden Gemälde, Autos, Fundsachen und Funkfrequenzen.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Auktionfeminin
Pluraldie Auktionen—
Personder Auktionator, die Auktionatorinleitet die Auktion
Verbversteigernversteigerte, hat versteigert
KompositaKunstauktion, Auktionshaus, Wohltätigkeitsauktion—

Beispiele

Herkunft: Wachsen der Preise

Das lateinische *auctio* kommt von *augere* ‚vermehren, steigern‘. Gemeint ist das stetige Erhöhen der Gebote. Dieselbe Wurzel steckt in *Autor* und *Autorität*. Neben der klassischen Auktion mit steigenden Geboten gibt es die holländische Auktion: Der Preis sinkt, bis jemand zugreift – so werden Blumen in den Niederlanden versteigert. Auf dem Markt für Kunst sind Auktionshäuser wie Dorotheum in Wien seit Jahrhunderten bekannt.

Was ist der Zuschlag?

Die Erklärung des Auktionators, dass das höchste Gebot angenommen ist. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

Ist eine Online-Auktion rechtlich eine Versteigerung?

Nach deutscher Rechtsprechung meist nicht im Sinne des Gesetzes; es handelt sich um einen Kauf gegen Höchstgebot, bei dem das Widerrufsrecht gelten kann.

Quellen

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