Alibi: Der Beweis, woanders gewesen zu sein

Ein Alibi ist der Nachweis, dass sich eine verdächtige Person zur Tatzeit an einem anderen Ort befand. Übertragen bedeutet es eine Ausrede oder ein Vorwand.

In jedem Krimi fällt irgendwann die Frage nach dem Alibi. Ein Alibi beweist nicht, wer man ist, sondern nur, wo man war. Bestätigt wird es meist durch einen Zeugen, eine Quittung oder eine Kameraaufnahme.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdas Alibineutrum
Genitivdes AlibisEndung -s
Pluraldie AlibisEndung -s
KompositaAlibifunktion, Alibifrauübertragen: zum Schein
Verbindungenein Alibi haben, überprüfen„das Alibi platzt“

Beispielsätze

Herkunft: lateinisch „anderswo“

Alibi ist ein lateinisches Adverb und bedeutet schlicht „anderswo“ (aus *alius*, ein anderer, und *ibi*, dort). Mittelalterliche Juristen verwendeten es in der Formel, der Angeklagte sei zur Tatzeit *alibi* gewesen. Im 18. Jahrhundert wurde daraus in mehreren europäischen Sprachen ein Substantiv. Die übertragene Bedeutung „Ausrede“ entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert. Juristisch entscheidet nicht der Verdächtige, sondern am Ende der Richter, ob ein Alibi glaubwürdig ist.

Was ist ein wasserdichtes Alibi?

Ein Alibi, das durch unabhängige Beweise so gut belegt ist, dass es keinen Zweifel zulässt.

Ist Alibi immer juristisch?

Nein. Im Alltag bedeutet es oft eine bequeme Ausrede oder einen Vorwand.

Quellen

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