Was ist eine Zeugin? Wer gesehen hat und davon berichtet

Eine Zeugin ist eine Frau, die ein Ereignis selbst wahrgenommen hat und darüber Auskunft geben kann, vor allem vor Gericht oder der Polizei. Die männliche Form ist Zeuge.

Eine Zeugin war dabei, als etwas geschah – und kann davon erzählen. Vor Gericht ist ihre Aussage oft entscheidend. Eine Zeugin bringt die Vergangenheit in den Gerichtssaal. Das Wort begegnet aber auch bei Hochzeiten und in der Geschichtsschreibung.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Zeuginfeminin
Genitivder Zeuginunverändert
Pluraldie ZeuginnenDoppel-n
Männlichder Zeuge, des Zeugenn-Deklination
KompositaAugenzeugin, Trauzeugin, Kronzeugin, Zeitzeuginhäufig

Beispiele

Zeugin, Zeuge, Zeugnis

Zur selben Wortfamilie gehören der Zeuge, das Verb *bezeugen* und das Zeugnis. Ursprünglich war ein Zeugnis die Aussage eines Zeugen; erst später wurde daraus auch das Schulzeugnis, eine Bescheinigung über Leistungen. Wer vor einem deutschen Gericht als Zeugin geladen ist, muss in der Regel erscheinen und wahrheitsgemäß aussagen. Eine Falschaussage ist strafbar, auch ohne Eid. Nahe Angehörige des Beschuldigten haben aber ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Muss eine Zeugin vor Gericht erscheinen?

In Deutschland ja, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist. Bleibt sie unentschuldigt fern, drohen Ordnungsgeld oder Vorführung.

Was ist eine Trauzeugin?

Eine Frau, die bei der Eheschließung als Zeugin auftritt. In Deutschland sind Trauzeugen heute freiwillig.

Quellen

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