Vormund: wer für ein Kind rechtlich sorgt

Ein Vormund ist eine Person oder Stelle, die vom Gericht bestimmt wird, um für ein minderjähriges Kind zu sorgen und es rechtlich zu vertreten, wenn die Eltern das nicht können.

Wenn Eltern sterben oder ihnen das Sorgerecht entzogen wird, braucht ein Kind jemanden, der für es entscheidet: einen Vormund. Ein Vormund spricht für ein Kind, das rechtlich noch nicht für sich selbst sprechen darf. Bestellt wird er vom Familiengericht.

Formen und Wortfamilie

MerkmalFormHinweis
Genusder Vormundmaskulin, auch für Frauen
Genitivdes Vormunds / Vormundesbeide korrekt
Pluraldie Vormunde, Vormünderbeide korrekt
AbgeleitetVormundschaft, bevormundenAmt; Verb abwertend
Österreichdie ObsorgeRechtsbegriff

Beispiele

Herkunft: Mund heißt hier Schutz

Der Vormund hat mit dem *Mund* im Gesicht nichts zu tun. Das Wort geht auf althochdeutsch *foramundo* zurück; *munt* bedeutete „Schutz, Schutzgewalt“. Der Vormund ist also der „Vor-Schützer“, der schützend vor jemandem steht. Dasselbe alte *Munt* steckt in *mündig* – wer mündig ist, steht unter niemandes Schutzgewalt mehr – und in *Mündel*, dem Schutzbefohlenen. In Deutschland gibt es die Vormundschaft seit 1992 nur noch für Minderjährige; für Erwachsene trat an ihre Stelle die *rechtliche Betreuung*. In Österreich spricht man allgemein von der *Obsorge*.

Wie heißt das Kind unter Vormundschaft?

Das Mündel – ebenfalls von *Munt* „Schutz“ abgeleitet.

Kann eine Frau Vormund sein?

Ja. Das Wort ist maskulin, die Form „Vormündin“ ist sehr selten; man sagt meist „sie ist Vormund“. Die Pflicht ist eine Form von Obhut.

Quellen

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