Unfall: ein plötzliches, ungewolltes Unglück

Ein Unfall ist ein plötzliches, unbeabsichtigtes Ereignis, bei dem Menschen verletzt werden oder Sachen zu Schaden kommen – etwa im Straßenverkehr oder bei der Arbeit.

Ein Unfall passiert plötzlich und ohne Absicht – das unterscheidet ihn von einer Tat. Rechtlich zählt beim Unfall genau das: ein Ereignis, das von außen kommt und niemand gewollt hat. Versicherungen, Polizei und Ärzte verwenden das Wort deshalb sehr genau.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusder Unfallmaskulin
Genitivdes Unfalls / des Unfallesbeide korrekt
Pluraldie Unfällemit Umlaut
Adjektivunfallfreiseit 20 Jahren unfallfrei
KompositaVerkehrsunfall, Arbeitsunfall, UnfallfluchtUnfallflucht ist strafbar

Beispielsätze

Unfall, Zufall, Vorfall

Was muss man nach einem Unfall tun?

Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten den Notruf wählen und die Polizei verständigen. Wer einfach wegfährt, begeht Unfallflucht.

Ist „Unfall“ verwandt mit „fallen“?

Ja. Mittelhochdeutsch *unval* bedeutete „Unglück, Missgeschick“ – ein „schlechter Fall“, im Gegensatz zum glücklichen Zufall.

Quellen

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