Umgang mit Menschen und Dingen: Bedeutung und Gebrauch
Umgang bezeichnet den Kontakt und das Verhalten gegenüber Menschen sowie die Art, wie man mit Dingen oder Situationen verfährt. Im Familienrecht heißt so das Recht auf Kontakt zum Kind.
Beim Umgang geht es darum, wie man miteinander und mit etwas umgeht. Am Umgang mit Schwächeren erkennt man den Charakter eines Menschen. Das Substantiv gehört zum Verb *umgehen* – aber nur zu der Bedeutung „mit etwas umgehen“, nicht zu „etwas umgehen“ (vermeiden).
- Kontakt, Verkehr mit Menschen. *Der Umgang mit Kunden macht ihr Spaß.*
- Handhabung von Dingen. *Der Umgang mit Geld will gelernt sein.*
- Bekanntschaft, Gesellschaft. *Das ist kein Umgang für dich!*
- Prozession, Rundgang (regional, religiös). *Am Sonntag findet der Flurumgang statt.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | der Umgang | maskulin |
| Genitiv | des Umgang(e)s | beide Formen |
| Plural | die Umgänge | selten, meist für Rundgänge |
| Verb | umgehen (mit) | ging um, ist umgegangen |
| Komposita | Umgangssprache, Umgangsformen, Umgangsrecht | häufig |
Beispiele
- Nach der Trennung haben beide Eltern ein Umgangsrecht.Familienrecht; in Österreich: Kontaktrecht.
- Er hat gute Umgangsformen.Höflichkeit, Manieren.
- Im Büro herrscht ein lockerer Umgangston.Art, wie man miteinander spricht.
Umgang mit der Umgangssprache
Die Umgangssprache ist die Sprache des Alltags zwischen Hochsprache und Dialekt: *Kumpel* statt *Freund*, *kriegen* statt *bekommen*. Sie ist nicht falsch, sondern nur weniger förmlich. Wichtig ist der Unterschied der Verben: *Ich gehe mit dem Problem um* (trennbar, Betonung auf *um*) beschreibt den Umgang; *Ich umgehe das Problem* (untrennbar, Betonung auf *-geh-*) heißt dagegen, es zu vermeiden. Nur zur ersten Form gehört das Substantiv Umgang, zur zweiten die *Umgehung*.
Was bedeutet „kein Umgang für dich“?
Eine Warnung: Diese Person hat einen schlechten Einfluss, man soll sich nicht mit ihr abgeben.
Was ist das Umgangsrecht?
Das Recht eines Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, regelmäßig Kontakt zu ihm zu haben. Auch das Kind selbst hat ein Recht auf Umgang.