Umgang mit Menschen und Dingen: Bedeutung und Gebrauch

Umgang bezeichnet den Kontakt und das Verhalten gegenüber Menschen sowie die Art, wie man mit Dingen oder Situationen verfährt. Im Familienrecht heißt so das Recht auf Kontakt zum Kind.

Beim Umgang geht es darum, wie man miteinander und mit etwas umgeht. Am Umgang mit Schwächeren erkennt man den Charakter eines Menschen. Das Substantiv gehört zum Verb *umgehen* – aber nur zu der Bedeutung „mit etwas umgehen“, nicht zu „etwas umgehen“ (vermeiden).

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusder Umgangmaskulin
Genitivdes Umgang(e)sbeide Formen
Pluraldie Umgängeselten, meist für Rundgänge
Verbumgehen (mit)ging um, ist umgegangen
KompositaUmgangssprache, Umgangsformen, Umgangsrechthäufig

Beispiele

Umgang mit der Umgangssprache

Die Umgangssprache ist die Sprache des Alltags zwischen Hochsprache und Dialekt: *Kumpel* statt *Freund*, *kriegen* statt *bekommen*. Sie ist nicht falsch, sondern nur weniger förmlich. Wichtig ist der Unterschied der Verben: *Ich gehe mit dem Problem um* (trennbar, Betonung auf *um*) beschreibt den Umgang; *Ich umgehe das Problem* (untrennbar, Betonung auf *-geh-*) heißt dagegen, es zu vermeiden. Nur zur ersten Form gehört das Substantiv Umgang, zur zweiten die *Umgehung*.

Was bedeutet „kein Umgang für dich“?

Eine Warnung: Diese Person hat einen schlechten Einfluss, man soll sich nicht mit ihr abgeben.

Was ist das Umgangsrecht?

Das Recht eines Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, regelmäßig Kontakt zu ihm zu haben. Auch das Kind selbst hat ein Recht auf Umgang.

Quellen

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