Staat: Was ein Gemeinwesen ausmacht

Ein Staat ist eine politische Gemeinschaft mit einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk und einer Staatsgewalt. Veraltet bedeutet „Staat“ auch Prunk oder festliche Kleidung.

Der Staat ist das Gerüst, in dem Gesetze gelten, Steuern erhoben und Schulen betrieben werden. Nach der klassischen Drei-Elemente-Lehre braucht jeder Staat ein Gebiet, ein Volk und eine Gewalt, die beides ordnet. Diese Definition prägte der Staatsrechtler Georg Jellinek um 1900.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genusder Staatein freier Staat
Genitivdes Staat(e)sdie Aufgaben des Staates
Pluraldie Staatendie Vereinigten Staaten
Adjektivstaatlicheine staatliche Schule
Kompositumder BundesstaatÖsterreich ist ein Bundesstaat

Beispiele

Herkunft

Staat kommt von lateinisch *status* „Stand, Zustand“. Im Spätmittelalter meinte das Wort zunächst den Stand und Aufwand eines Fürsten, also seinen Hofstaat und Prunk. Erst ab dem 17. Jahrhundert setzte sich nach französischem und italienischem Vorbild (*état*, *stato*) die heutige Bedeutung Gemeinwesen durch. Die alte Bedeutung lebt in „sich in Staat werfen“ weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Staat und Land?

Ein Land ist oft geografisch oder kulturell gemeint, ein Staat rechtlich. In Deutschland heißen zudem die Bundesländer „Länder“.

Wer gehört zum Staatsvolk?

Die Menschen mit der Staatsangehörigkeit, also die Bürger eines Staates.

Quellen

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