Bürger: vom Burgbewohner zum Staatsbürger

Ein Bürger ist ein Mitglied eines Staates oder einer Gemeinde mit Rechten und Pflichten. Historisch war damit der freie Bewohner einer Stadt gemeint, im Gegensatz zu Adel und Bauern.

Der Bürger trägt die Burg schon im Namen. Ursprünglich war ein Bürger einfach jemand, der hinter schützenden Mauern lebte. Daraus wurde der freie Stadtbewohner des Mittelalters und schließlich der Staatsbürger der Demokratie.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genusder Bürgerein mündiger Bürger
Genitivdes Bürgersdie Rechte des Bürgers
Pluraldie BürgerBürgerinnen und Bürger
Feminindie Bürgerineine engagierte Bürgerin
Adjektivbürgerlichdas Bürgerliche Gesetzbuch

Beispiele

Herkunft und Wortfamilie

Althochdeutsch *burgāri* bezeichnete den Bewohner einer *burg*, was damals auch eine befestigte Siedlung meinte. Mit dem Aufstieg der Städte wurde der Bürger zum Inbegriff von Handel, Handwerk und Selbstverwaltung – „Stadtluft macht frei“. Verwandt sind *Bürgermeister*, *Bürgschaft* und *Bürgersteig*. Der Bürger der Neuzeit ist Teil eines Staates und besitzt Grundrechte.

Was ist der Unterschied zwischen Bürger und Einwohner?

Einwohner ist jeder, der in einer Stadt wohnt. Bürger betont Rechte wie das Wahlrecht.

Was bedeutet „Bürgersteig“?

Den Gehweg neben der Straße. Er war ursprünglich der gepflasterte Weg für die Fußgänger der Stadt.

Quellen

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