Was bedeutet Reue? Das Bedauern über eigenes Unrecht

Reue ist das tiefe Bedauern über etwas, das man selbst falsch gemacht hat, verbunden mit dem Wunsch, es ungeschehen zu machen. Das Wort ist in Religion und Recht ein fester Begriff.

Reue ist mehr als ein schlechtes Gewissen: Sie richtet sich auf die eigene Tat und schließt den Willen zur Besserung ein. Bedauern kann man auch das Wetter, bereuen nur, was man selbst getan hat. Darum spielt das Wort vor Gericht und in der Beichte eine wichtige Rolle.

Formen und Wortfamilie

MerkmalFormHinweis
Genusdie Reuefeminin
Genitivder Reueunverändert
Plural—nicht gebräuchlich
Verbbereuenbereute, hat bereut
Adjektivreumütig, reuevollReue zeigend

Beispiele

Tätige Reue im Recht

Das deutsche Strafrecht kennt die tätige Reue: Wer nach einer vollendeten Tat freiwillig dafür sorgt, dass der Schaden nicht eintritt oder abgewendet wird, kann bei bestimmten Delikten milder bestraft werden oder straffrei bleiben, etwa bei Brandstiftung. Davon zu unterscheiden ist der Rücktritt vom Versuch. Auch das österreichische Strafrecht kennt tätige Reue, dort vor allem bei Vermögensdelikten durch Wiedergutmachung. Das Wort stammt vom althochdeutschen *(h)riuwa*, das Schmerz und Trauer bedeutete.

Was ist der Unterschied zwischen Reue und Bedauern?

Bedauern ist allgemeiner und kann sich auf Ereignisse ohne eigene Schuld beziehen. Reue setzt eigene Schuld voraus.

Wie heißt das Verb zu Reue?

Bereuen: *Sie bereut ihre Entscheidung.* Veraltet ist auch *es reut mich*.

Quellen

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