Pflicht oder Kür? Was man tun muss und was man tun darf

Eine Pflicht ist etwas, das man aus moralischen, rechtlichen oder beruflichen Gründen tun muss. Das Gegenstück ist oft das Recht oder die freiwillige Kür.

Die Pflicht ist ein Schlüsselwort der deutschen Kulturgeschichte. Der Philosoph Immanuel Kant machte sie zum Zentrum seiner Ethik. Für Kant war eine Handlung nur dann moralisch, wenn sie aus Pflicht geschah und nicht aus bloßer Neigung. Im Alltag geht es meist um Schulpflicht, Steuerpflicht oder Pflichttermine.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genusdie Pflichteine lästige Pflicht
Genitivder Pflichtaus Gründen der Pflicht
Pluraldie PflichtenRechte und Pflichten
Adjektivpflichtbewusstein pflichtbewusster Mitarbeiter
Verbverpflichtensich zu etwas verpflichten

Beispiele

Herkunft

Das althochdeutsche *pfliht* bedeutete „Fürsorge, Obhut, Verkehr“ und ist mit dem Verb *pflegen* verwandt. Ursprünglich war eine Pflicht also das, was man sorgsam betreut. Erst später verengte sich die Bedeutung zum „Muss“. Verwandte Wörter im Wörterbuch sind Pflege und Aufgabe; das Gegenstück in vielen Gesetzestexten ist das Recht.

Was bedeutet „Pflicht und Kür“?

Die Pflicht ist das, was erledigt werden muss; die Kür ist das freiwillige, kreative Extra. Die Wendung kommt aus dem Eiskunstlauf und Turnen.

Ist Pflichtgefühl typisch deutsch?

Das ist ein Klischee. Die „preußischen Tugenden“ betonten Pflicht aber tatsächlich stark.

Quellen

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