Gräfin: Adelstitel, Ehefrau eines Grafen und Teil von Familiennamen

Eine Gräfin ist eine Frau mit dem Adelstitel Graf, entweder aus eigenem Recht, als Tochter oder als Ehefrau eines Grafen. In Deutschland ist der Titel heute Teil des Familiennamens.

Die Gräfin gehört zur Welt der Schlösser, Romane und Ahnentafeln. Sie ist die weibliche Form von *Graf*, einem Adelsrang, der über dem Baron und unter dem Fürsten steht. Seit 1919 ist die Gräfin in Deutschland kein Titel mehr, sondern ein Stück Nachname.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Gräfinfeminin
Genitivder Gräfinunverändert
Pluraldie GräfinnenDoppel-n
Männlichder Graf, des Grafenschwach dekliniert
VerwandtGrafschaft, gräflichGebiet, Adjektiv

Beispielsätze

Titel und Namensrecht

Wie spricht man eine Gräfin an?

Im förmlichen Brief traditionell mit „Sehr geehrte Frau Gräfin“; im Alltag genügt meist der Nachname mit Frau.

Steht eine Gräfin über einer [Königin](/dictionary/koenigin)?

Nein. Die Königin steht an der Spitze, Gräfinnen gehören zum mittleren Adel.

Quellen

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