Partei: politische Gruppe, Streitseite – und in Wien der Mieter
Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen mit gemeinsamen politischen Zielen. Außerdem bezeichnet das Wort jede Seite in einem Vertrag oder Rechtsstreit und in Österreich auch Mieter.
Bei Wahlen geht es um Parteien, im Gericht ebenfalls – nur in ganz anderem Sinn. Gemeinsam ist allen Bedeutungen der Teil eines Ganzen. Eine Partei ist immer nur ein Teil – darum steckt das lateinische pars, „Teil“, im Wort. Wer in einem Streit Partei ergreift, stellt sich auf eine Seite.
- Politische Vereinigung. *Sie ist vor zehn Jahren in die Partei eingetreten.*
- Seite in einem Vertrag oder Prozess. *Beide Parteien haben unterschrieben.*
- Mietpartei, Haushalt im Haus. *In unserem Haus wohnen acht Parteien.*
- Seite in einem Streit. *Sei nicht immer so parteiisch!*
Formen
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | die Partei (feminin) | eine kleine Partei |
| Genitiv | der Partei | das Programm der Partei |
| Plural | die Parteien | alle Parteien |
| Adjektiv | parteiisch, parteilos | ein parteiloser Kandidat |
| Kompositum | Parteitag, Regierungspartei | auf dem Parteitag |
Beispielsätze
- Welche Partei hast du gewählt?Politisch; vgl. [Wahl](/dictionary/wahl).
- Der Parteienverkehr ist von 8 bis 12 Uhr.Österreichisch: Öffnungszeiten eines Amts für Besucher.
- Ich will in diesem Streit keine Partei ergreifen.Wendung: sich auf eine Seite stellen.
Regionale Bedeutungen
- Deutschland: *Partei* meint vor allem die politische Gruppe und die Seite im Rechtsstreit (*Prozesspartei*).
- Österreich: Im Amtsdeutsch ist jede Person, die ein Anliegen hat, eine *Partei*. Daher der *Parteienverkehr* (Sprechzeiten) und die *Partei* als Bewohner einer Wohnung.
- Schweiz: Auch hier heißen Mieter eines Hauses oft *Parteien*; politische Parteien sind in der Politik sehr zahlreich, weil viele nur in einem Kanton antreten.
- Herkunft: über altfranzösisch *partie*, „Teil, Abteilung“, von lateinisch *partire*, „teilen“.
Was bedeutet „parteiisch“?
Voreingenommen, einseitig. Das Gegenteil ist *unparteiisch*, etwa der Schiedsrichter.
Was ist ein Parteienverkehr?
Ein österreichischer Ausdruck für die Zeiten, in denen ein Amt Besucher empfängt.