Baron oder Freiherr? Ein Adelstitel mit zwei Namen

Ein Baron ist ein Adliger im Rang eines Freiherrn, also unterhalb eines Grafen. Übertragen nennt man so auch einen mächtigen Unternehmer, etwa einen Zeitungsbaron.

Der Baron ist ein Titel aus der Welt der Schlösser und Romane. Im deutschen Adel entspricht er dem Freiherrn, der unter dem Grafen steht. Heute ist Baron in Deutschland kein Titel mehr, sondern nur noch ein Teil des Nachnamens. Seine Frau ist die Baronin, nicht die Gräfin.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusder BaronMaskulinum
Genitivdes Baronsohne -es
Pluraldie BaroneDativ: den Baronen
Feminindie BaroninEhefrau oder Trägerin
Feminindie Baronesseunverheiratete Tochter

Beispielsätze

Herkunft und Rechtslage

Das Wort kam aus dem Französischen *baron* ins Deutsche; es geht auf ein fränkisches Wort für »freier Mann, Krieger« zurück. In Deutschland lautet die förmliche Bezeichnung *Freiherr*, während *Baron* die übliche Anrede ist. Seit der Weimarer Verfassung von 1919 sind Adelsprivilegien abgeschafft; frühere Titel gelten nur noch als Bestandteil des Familiennamens. In Österreich wurde der Adel im selben Jahr ganz aufgehoben – dort dürfen Titel wie Baron nicht einmal im Namen geführt werden.

Steht ein Baron über einem Grafen?

Nein. Die Reihenfolge ist absteigend etwa König, Herzog, Fürst, Graf, Freiherr bzw. Baron.

Wie spricht man einen Baron an?

Im Alltag einfach mit »Herr« und Nachnamen. Die Anrede »Herr Baron« ist höflich, aber altmodisch und rechtlich ohne Bedeutung.

Quellen

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