Fall: Sturz, Kriminalfall und grammatischer Kasus

Ein Fall ist ein Sturz oder das Fallen von etwas. Daneben bezeichnet das Wort eine Angelegenheit, einen Kriminal- oder Krankheitsfall und in der Grammatik einen Kasus.

Fall ist das Substantiv zu „fallen“ und hat sich weit von seiner Grundbedeutung entfernt. Ein Fall kann ein Sturz sein, ein Kriminalfall oder eine ganz alltägliche Situation. Dass die vier deutschen Kasus „Fälle“ heißen, ist eine Lehnübersetzung: Lateinisch „casus“ kommt von „cadere“, fallen.

Formen von Substantiv und Verb

FormWortHinweis
Substantivder Fall, des Fall(e)sPlural: die Fälle
Präsens (er)er fällta → ä
Präteritumer fiel
Partizip IIgefallenPerfekt mit „sein“
Konjunktionfallsklein: „falls es regnet“

Fall in Beispielsätzen

Die vier Fälle

Was bedeutet „Das ist nicht mein Fall“?

Das gefällt mir nicht, das entspricht nicht meinem Geschmack. Umgangssprachlich und freundlich-ablehnend.

Wie viele Fälle hat das Deutsche?

Vier: Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Andere Sprachen haben mehr – das Finnische etwa über fünfzehn.

Quellen

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