Ehe: vom alten Gesetz zur „Ehe für alle“

Die Ehe ist die gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft zweier Menschen, die vor einer Behörde – und oft auch kirchlich – geschlossen wird. Kleingeschrieben ist „ehe“ eine Konjunktion mit der Bedeutung „bevor“.

Ehe ist ein kurzes Wort für eine lange Bindung. Rechtlich ist sie ein Vertrag, für viele zugleich ein Versprechen fürs Leben. Eine Ehe wird geschlossen – und das Wort dafür bedeutete ursprünglich „Gesetz“.

Formen

MerkmalFormBeispiel
Genus und Artikeldie Ehedie Ehe schließen
Genitivder Ehedas Ende der Ehe
Pluraldie Ehengeschiedene Ehen
Adjektivehelicheheliche Pflichten
KompositaEhemann, Ehefrau, Eheringder goldene Ehering

Beispielsätze

Herkunft und „Ehe für alle“

Das Wort geht auf althochdeutsch *ēwa* zurück, das „Gesetz, Recht“ und auch „lange Zeit“ bedeutete; verwandt ist *ewig*. Erst im Mittelalter verengte sich die Bedeutung auf den rechtlich geregelten Bund von Mann und Frau. Heute steht die Ehe in allen drei Ländern auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen: in Deutschland seit 2017, in Österreich seit 2019 und in der Schweiz seit 2022. Die Partner heißen Ehemann und Ehefrau, zusammen ein Ehepaar.

Was ist eine „Ehe zur linken Hand“?

Ein historischer Ausdruck für eine nicht standesgemäße Ehe eines Adligen. Der Bräutigam reichte bei der Trauung die linke statt der rechten Hand.

Schreibt man „ehe“ groß oder klein?

Das Nomen *die Ehe* groß, die Konjunktion *ehe* (= bevor) klein: *Ehe du die Ehe eingehst, überleg es dir gut.*

Quellen

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