Besitz oder Eigentum? Ein Unterschied mit Folgen
Besitz ist das, was jemand hat und worüber er tatsächlich verfügt. Im Recht bedeutet Besitz die tatsächliche Sachherrschaft und ist vom Eigentum zu unterscheiden.
Im Alltag sagt man, ein Auto sei in jemandes Besitz, wenn es ihm gehört. Juristisch ist das ungenau: Wer ein geliehenes Fahrrad fährt, ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Dieser feine Unterschied gehört zu den ersten Lektionen im Jurastudium.
- Habe, Vermögen. *Das Haus ist sein ganzer Besitz.*
- Tatsächliche Verfügungsgewalt (Recht). *Der Mieter hat die Wohnung in Besitz.*
- Landgut, Grundbesitz. *Die Familie lebt auf ihrem Besitz in Brandenburg.*
- Das Haben von etwas. *Der Besitz von Waffen ist streng geregelt.*
Formen und Wortfamilie
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | der Besitz | privater Besitz |
| Genitiv | des Besitzes | die Übergabe des Besitzes |
| Plural | (selten) die Besitzungen | koloniale Besitzungen |
| Verb | besitzen – besaß – besessen | ein Haus besitzen |
| Person | der Besitzer / die Besitzerin | der stolze Besitzer |
Beispiele
- Sie nahm das neue Büro sofort in Besitz.„In Besitz nehmen“: sich aneignen, beziehen.
- Er ist im Besitz eines gültigen Führerscheins.Amtssprache: „im Besitz von etwas sein“.
- Der Besitz von Drogen ist strafbar.Rechtssprache: das bloße Haben, nicht das Eigentum.
Besitz und Eigentum im Recht
- Besitz: die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB) – der Mieter besitzt die Wohnung.
- Eigentum: die rechtliche Zugehörigkeit (§ 903 BGB) – der Vermieter ist Eigentümer.
- Dieb: Er hat Besitz an der Beute, aber niemals Eigentum.
- Besessen: Das Partizip von *besitzen* bedeutet auch „von etwas beherrscht“ – *besessen von einer Idee*.
Gibt es einen Plural von Besitz?
Kaum. Man sagt Besitztümer oder Besitzungen, letzteres vor allem für Ländereien.
Kann man etwas besitzen, ohne es gekauft zu haben?
Ja. Ein Kauf überträgt Eigentum; Besitz entsteht schon durch Leihen, Mieten oder Finden.