Besitz oder Eigentum? Ein Unterschied mit Folgen

Besitz ist das, was jemand hat und worüber er tatsächlich verfügt. Im Recht bedeutet Besitz die tatsächliche Sachherrschaft und ist vom Eigentum zu unterscheiden.

Im Alltag sagt man, ein Auto sei in jemandes Besitz, wenn es ihm gehört. Juristisch ist das ungenau: Wer ein geliehenes Fahrrad fährt, ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Dieser feine Unterschied gehört zu den ersten Lektionen im Jurastudium.

Formen und Wortfamilie

MerkmalFormBeispiel
Genusder Besitzprivater Besitz
Genitivdes Besitzesdie Übergabe des Besitzes
Plural(selten) die Besitzungenkoloniale Besitzungen
Verbbesitzen – besaß – besessenein Haus besitzen
Personder Besitzer / die Besitzerinder stolze Besitzer

Beispiele

Besitz und Eigentum im Recht

Gibt es einen Plural von Besitz?

Kaum. Man sagt Besitztümer oder Besitzungen, letzteres vor allem für Ländereien.

Kann man etwas besitzen, ohne es gekauft zu haben?

Ja. Ein Kauf überträgt Eigentum; Besitz entsteht schon durch Leihen, Mieten oder Finden.

Quellen

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