Rezept: Kochanleitung, ärztliche Verordnung und Erfolgsformel

Ein Rezept ist eine Anleitung zum Zubereiten eines Gerichts oder eine schriftliche Verordnung eines Arztes für ein Medikament. Übertragen ist es ein bewährtes Mittel gegen ein Problem.

Ein Rezept sagt, was man nehmen und wie man es mischen soll – in der Küche wie in der Apotheke. Jedes Rezept beginnt eigentlich mit einem Befehl: »Nimm!« Wer gerne kocht, sammelt Rezepte; wer krank ist, bekommt eines vom Arzt.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdas RezeptNeutrum
Genitivdes Rezepts / Rezeptesbeide korrekt
Pluraldie RezepteDativ: den Rezepten
Adjektivrezeptpflichtignur mit Verordnung
KompositaKochrezept, Patentrezepthäufig

Beispielsätze

Herkunft

Das Wort stammt aus dem Lateinischen: *recipe* ist die Befehlsform von *recipere* »nehmen, aufnehmen« und bedeutet »Nimm!«. Mittelalterliche Ärzte begannen ihre schriftlichen Anweisungen an den Apotheker mit diesem Wort, gefolgt von den Zutaten. Daraus wurde das Substantiv *Rezept*, das zunächst nur die ärztliche Vorschrift meinte; die Bedeutung »Kochanleitung« kam später hinzu. Das Kürzel *Rp.* auf alten Rezepten steht noch heute für *recipe*.

Was ist der Unterschied zwischen »Rezept« und »Verordnung«?

Im medizinischen Sinn meinen beide dasselbe; »Verordnung« ist der amtlichere Ausdruck.

Was ist ein E-Rezept?

Ein elektronisches ärztliches Rezept, das in Deutschland seit 2024 Pflicht ist. Man löst es in der Apotheke mit der Gesundheitskarte oder einer App ein.

Quellen

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