Mieter oder Vermieter? Wer wem was zahlt
Ein Mieter ist eine Person, die gegen regelmäßige Zahlung eine Wohnung, ein Haus oder eine Sache eines anderen nutzt. Der Eigentümer, der vermietet, heißt Vermieter.
In Deutschland lebt mehr als die Hälfte der Haushalte zur Miete – damit ist der Mieter eine der häufigsten Rollen im Alltag. Der Mieter zahlt für das Recht, in fremden Wänden zu Hause zu sein. Sein Gegenüber ist der Vermieter.
- Person, die eine Wohnung oder ein Haus mietet. *Die Mieter im dritten Stock sind neu.*
- Wer eine Sache gegen Entgelt nutzt. *Der Mieter des Autos haftet für Schäden.*
- Gewerblicher Nutzer. *Im Erdgeschoss sucht man einen Mieter für das Ladenlokal.*
Formen
| Merkmal | Form | Hinweis |
|---|---|---|
| Genus | der Mieter | maskulin |
| Genitiv | des Mieters | Endung -s |
| Plural | die Mieter | unverändert |
| Weiblich | die Mieterin, die Mieterinnen | gebräuchlich |
| Komposita | Untermieter, Nachmieter, Mieterschutz | häufig |
Beispiele
- Wir suchen einen Nachmieter für unsere Wohnung.Nachmieter übernimmt die Wohnung nach dem Auszug.
- Der Mieterverein hilft bei Streit mit dem Vermieter.Interessenvertretung der Mieter.
- In Wien wohnen viele Mieter im Gemeindebau.Österreich: städtische Mietwohnungen mit langer Tradition.
Wortfeld rund um die Miete
- Vermieter – Eigentümer, der die Wohnung zur Verfügung stellt; umgangssprachlich auch Hauswirt.
- Untermieter – mietet einen Teil der Wohnung vom Hauptmieter.
- Mietvertrag – der Vertrag, der Rechte und Pflichten regelt.
- Pächter – nutzt etwas nicht nur, sondern zieht auch Ertrag daraus, etwa aus einem Acker oder einer Gaststätte.
- In der Schweiz spricht man vom *Mietzins* und von der *Mieterschaft*; in Österreich ist der *Hauptmietzins* ein Begriff des Mietrechts.
Was ist der Unterschied zwischen Mieter und Pächter?
Der Mieter darf eine Sache nur nutzen, der Pächter darf zusätzlich ihre Erträge behalten.
Wie heißt die weibliche Form?
Die Mieterin, Plural die Mieterinnen.