Justiz: die Rechtsprechung und ihre Behörden

Justiz ist die Gesamtheit der Gerichte und Behörden, die Recht sprechen und Gesetze durchsetzen. Im Staat ist sie die dritte Gewalt neben Gesetzgebung und Regierung.

Die Justiz ist der Teil des Staates, der über Recht und Unrecht entscheidet. Dazu gehören Richterinnen, Staatsanwälte, Gerichte und Gefängnisse. In einer Demokratie muss die Justiz unabhängig sein, sonst wird Recht zur Machtfrage. Das Wort klingt amtlich und wird vor allem in Politik und Medien gebraucht.

Formen

MerkmalFormHinweis
Genusdie Justizfeminin
Genitivder Justizunverändert
Plural—nicht gebräuchlich
Adjektivjustiziell, justiziabeldie Justiz betreffend / gerichtlich klärbar
KompositaJustizminister, Justizirrtum, Justizvollzugsanstalthäufig

Beispiele

Herkunft und verwandte Begriffe

Das Wort stammt von lateinisch *iustitia* „Gerechtigkeit“, zu *ius* „Recht“. *Justitia* heißt auch die römische Göttin mit Augenbinde, Waage und Schwert, die bis heute vor vielen Gerichtsgebäuden steht. Die Augenbinde ist ein späterer Zusatz aus der frühen Neuzeit; sie soll zeigen, dass ohne Ansehen der Person geurteilt wird. Verwandt sind *justieren* (genau einstellen) und *Jurist*. In der Gewaltenteilung steht die Justiz neben der Legislative und der Exekutive; ihre Grundlage ist das Gesetz, ihr Ort das Gericht.

Ist Justiz dasselbe wie Gericht?

Nein. Ein Gericht ist eine einzelne Institution. Justiz meint das ganze System aus Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzug.

Was heißt justiziabel?

Etwas ist justiziabel, wenn es vor Gericht überprüft und entschieden werden kann.

Quellen

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