Was ist ein Urteil? Richterspruch und eigene Meinung
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts, mit der ein Verfahren abgeschlossen wird. Allgemein bedeutet Urteil auch die Einschätzung oder Meinung, die sich jemand über etwas bildet.
In deutschen Gerichtssälen beginnt jedes Urteil mit derselben Formel. „Im Namen des Volkes“ – so steht es über jedem Strafurteil in Deutschland. Doch nicht nur Richter urteilen: Jeder Mensch bildet sich täglich Urteile über andere.
- Gerichtsentscheidung. *Das Urteil lautet auf drei Jahre Haft.*
- Einschätzung, Meinung. *Bilde dir selbst ein Urteil.*
- Urteilskraft. *Ich verlasse mich auf ihr Urteil.*
- Logische Aussage (Philosophie). *Kant unterscheidet analytische und synthetische Urteile.*
Formen und Wortfamilie
| Merkmal | Form | Beispiel |
|---|---|---|
| Genus | das Urteil | ein mildes Urteil |
| Genitiv | des Urteils | die Begründung des Urteils |
| Plural | die Urteile | rechtskräftige Urteile |
| Verb | urteilen / verurteilen | zu einer Strafe verurteilen |
| Kompositum | das Vorurteil | Vorurteile abbauen |
Beispiele
- Das Gericht verkündet das Urteil am Freitag.Rechtssprache: ein Urteil verkünden, fällen, sprechen.
- Gegen das Urteil legte er Berufung ein.Wer nicht einverstanden ist, kann ein Rechtsmittel einlegen.
- Ich will mir kein Urteil anmaßen.Gehoben-höflich: Ich kann das nicht beurteilen.
Herkunft
Althochdeutsch *urteil(i)* gehört zu *irteilen* „zuteilen, entscheiden“; die Vorsilbe *ur-* entspricht dem heutigen *er-*. Ein Urteil war also das, was ein Richter einer Partei *erteilte*. Mit dem Adjektiv *urig* oder dem *Ur*-Präfix von „Urwald“ hat es nichts zu tun. In der Philosophie seit Kant ist das Urteil eine Aussage, die etwas behauptet.