Was ist eine Hoheit? Von der Königlichen Hoheit zur Lufthoheit
Hoheit bedeutet Würde und Erhabenheit, besonders als Titel fürstlicher Personen. Im Staatsrecht steht sie für die oberste Herrschaftsgewalt über ein Gebiet.
Das Wort Hoheit klingt nach Kronen, Schlössern und roten Teppichen. Tatsächlich ist es bis heute eine Anrede für Mitglieder von Fürstenhäusern. Doch auch ein demokratischer Staat besitzt Hoheit – nur trägt sie keine Krone. Im Recht bezeichnet das Wort die Macht, Regeln zu setzen.
- Würde, Erhabenheit. *Sie schritt mit großer Hoheit durch den Saal.*
- Titel fürstlicher Personen. *Seine Königliche Hoheit eröffnete die Ausstellung.*
- Staatliche Herrschaftsgewalt. *Die Bildung liegt in Deutschland in der Hoheit der Länder.*
Formen und Komposita
| Form | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| die Hoheit | Genus: feminin | Ihre Hoheit |
| die Hoheiten | Plural | die versammelten Hoheiten |
| Hoheitsgebiet | Staatsgebiet | auf deutschem Hoheitsgebiet |
| Lufthoheit | Kontrolle des Luftraums | die Lufthoheit verlieren |
| Hoheitsgewässer | Meeresgebiet eines Staates | in fremden Hoheitsgewässern |
Beispiele
- Eure Hoheit, der Wagen steht bereit.Direkte Anrede, heute meist in Filmen und Märchen.
- Das Schiff drang in fremde Hoheitsgewässer ein.Völkerrecht, sachlicher Stil.
- Er hat die Lufthoheit über den Stammtischen.Bildlich: die Meinungsführerschaft.
Wortbildung und Titelstufen
*Hoheit* ist aus dem Adjektiv *hoch* und der Nachsilbe *-heit* gebildet, wie *Schönheit* aus *schön*. Bei Titeln gibt es feine Abstufungen: Ein König wird mit *Majestät* angeredet, Prinzen und Prinzessinnen mit *Königliche Hoheit*, Herzöge oft mit *Hoheit*. Im Staatsrecht spricht man von der *Hoheitsgewalt*, also der Befugnis, in einem Gebiet Gesetze zu erlassen und durchzusetzen.
Sagt man „Ihre Hoheit“ oder „Eure Hoheit“?
In der direkten Anrede traditionell Eure Hoheit; spricht man über eine Person, sagt man Ihre Hoheit (bei einer Frau) oder Seine Hoheit.
Was bedeutet Kulturhoheit?
In Deutschland liegen Schule und Kultur in der Zuständigkeit der Bundesländer, nicht des Bundes.